Mit den Varianten des SozialTickets im VRR bist du zum kleinen Preis in deinem Wohnort oder in den Städten deines Kreises mobil. Nutze für deine täglichen Erledigungen rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen im Geltungsbereich.
Berechtigungsnachweis
Zur Bestellung muss ein Berechtigungsnachweis zum Erwerb und zur Nutzung des SozialTicketss vorgelegt werden. Als Berechtigungsnachweis gilt ausschließlich die vom zuständigen Amt ausgegebene Trägerkarte zum SozialTicket.
Diesen Berechtigungsnachweis erhältst du von der zuständigen Behörde, von der du auch Leistungen beziehst. Dies kann z.B. das JobCenter, die Bundesagentur für Arbeit, das Sozialamt oder die Wohngeldstelle sein.
Der Berechtigungsnachweis muss auf deinen Namen ausgestellt sein und ein „gültig bis“-Datum enthalten.
Wer ist berechtigt?
Das SozialTicket erhalten beispielsweise:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Leistungsberechtigte nach SGB VIII
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Bestellformular zum Download
Fülle einfach den Bestellschein aus und reiche ihn im KundenCenter ein oder sende ihn per E-Mail an abo@hcr-herne.de.
Bestellformular SozialTicket
SozialTicket vs. DeutschlandTicket Sozial
| SozialTicket | DeutschlandTicket Sozial | |
|---|---|---|
| Preis | Abo: 41,80 Euro Monatskarte: 47,60 Euro | Abo: 48 Euro |
| Geltungsbereich | Kreis des Wohnortes oder kreisfreie Stadt | Ganz Deutschland |
| Gültigkeitsdauer | Abo: monatlich kündbar Monatskarte: Jeweils nur für einen Monat | Monatlich kündbares Abo |
| Wo erhältlich | KundenCenter und VerkaufsCenter | HCR App, KundenCenter |