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Prüfung eines DeutschlandTickets im Bus mit Prüfgerät

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Du wurdest in einer unserer Linien kontrolliert und hast ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten?
Dann hast du folgende Möglichkeiten, wie du nun weiter vorgehen kannst.

Rückfrage stellen

Du hast noch Rückfragen zu deinem EBE-Vorfall? Dann kontaktiere uns gerne. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben. Beachte jedoch bitte, dass wir diese frühestens zwei Tage nach dem Vorfalldatum beantworten können.

Persönliches Ticket nachzeigen

Ein persönliches Ticket und deinen Lichtbildausweis kannst du innerhalb von 14 Tagen ab dem Vorfalldatum nachzeigen. Wenn dein Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle und der gefahrenen Fahrtstrecke gültig war, ist eine Reduzierung möglich.

Einspruch erheben

Du bist der Ansicht, dass die Ausstellung des EBE zu Unrecht erfolgte? Dann hast du die Möglichkeit Einspruch einzulegen – das ist ausschließlich schriftlich möglich. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben und ggf. Nachweise einzureichen.

Nach Prüfung des Vorfalls melden wir uns bei dir.

Kontaktwege

Zu deinen EBE-Angelegenheiten kannst du dich folgendermaßen mit uns in Verbindung setzen. Bitte gib dabei immer deine EBE-Nr. mit an.

02323 3893-24

ebe@hcr-herne.de

Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR), An der Linde 41, 44627 Herne

Weitere Informationen

Du möchtest dich genauer informieren? Die EBE-Regelungen sind Teil der NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen.

Schlichtungsstelle

Solltest du mit der Bearbeitung deines Falls durch uns nicht einverstanden sein, wende dich gerne an die

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf

 0211 380-9-380 (Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr)

info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

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