Du wurdest in einer unserer Linien kontrolliert und hast ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten?
Dann hast du folgende Möglichkeiten, wie du nun weiter vorgehen kannst.
Rückfrage stellen
Du hast noch Rückfragen zu deinem EBE-Vorfall? Dann kontaktiere uns gerne. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben. Beachte jedoch bitte, dass wir diese frühestens zwei Tage nach dem Vorfalldatum beantworten können.
Persönliches Ticket nachzeigen
Ein persönliches Ticket und deinen Lichtbildausweis kannst du innerhalb von 14 Tagen ab dem Vorfalldatum nachzeigen. Wenn dein Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle und der gefahrenen Fahrtstrecke gültig war, ist eine Reduzierung möglich.
Beachte: Falls du dein Ticket auf einer Chipkarte von einem anderen Verkehrsunternehmen beziehst, benötigen wir zusätzliche eine aktuelle Abobescheinigung.
Einspruch erheben
Du bist der Ansicht, dass die Ausstellung des EBE zu Unrecht erfolgte? Dann hast du die Möglichkeit Einspruch einzulegen – das ist ausschließlich schriftlich möglich. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben und ggf. Nachweise einzureichen.
Nach Prüfung des Vorfalls melden wir uns bei dir.
Kontaktwege
Zu deinen EBE-Angelegenheiten kannst du dich folgendermaßen mit uns in Verbindung setzen. Bitte gib dabei immer deine EBE-Nr. mit an.
02323 3893-24
Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR), An der Linde 41, 44627 Herne
Weitere Informationen
Du möchtest dich genauer informieren? Die EBE-Regelungen sind Teil der NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen.
Schlichtungsstelle
Solltest du mit der Bearbeitung deines Falls durch uns nicht einverstanden sein, wende dich gerne an die
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Helmholtzstraße 19
40215 Düsseldorf
0211 380-9-380 (Montag bis Donnerstag 10 bis 12 Uhr)
info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de