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Prüfung eines DeutschlandTickets im Bus mit Prüfgerät

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Du wurdest in einer unserer Linien kontrolliert und hast ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) erhalten?
Dann hast du drei Möglichkeiten, wie du nun weiter vorgehen kannst.

Rückfrage stellen

Du hast noch Rückfragen zu deinem EBE-Vorfall? Dann kontaktiere uns gerne. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben. Beachte jedoch bitte, dass wir diese frühestens zwei Tage nach dem Vorfall beantworten können.

Persönliches Ticket nachzeigen

Ein persönliches Ticket und deinen Lichtbildausweis kannst du innerhalb von 14 Tagen ab dem Vorfalldatum nachzeigen. Wenn dein Ticket zum Zeitpunkt der Kontrolle und der gefahrenen Fahrtstrecke gültig war, ist eine Reduzierung möglich.

Einspruch erheben

Du hast die Möglichkeit, gegen ein EBE Einspruch einzulegen, wenn du der Ansicht bist, dass die Ausstellung zu Unrecht erfolgte. Denke dabei daran, die EBE-Nr. mit anzugeben und ggf. Nachweise einzureichen.

Kontaktwege

Zu deinen EBE-Angelegenheiten kannst du dich folgendermaßen mit uns in Verbindung setzen. Bitte gib dabei immer deine EBE-Nr. mit an.

02323 3893-24

ebe@hcr-herne.de

Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR), An der Linde 41, 44627 Herne

Weitere Informationen

Du möchtest dich genauer informieren? Die EBE-Regelungen sind Teil der NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen.

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