Als HCR sind wir bemüht, die Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.hcr-herne.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
An der Linde 41
44627 Herne
kundendialog@hcr-herne.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur
Barrierefreiheit vereinbar:
- Die angebotenen PDF-Dokumente sind nicht vollumfänglich barrierefrei gestaltet.
- Es gibt noch keine Inhalte in Leichter Sprache.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen
Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung am 02.11.2026 erstellt.
Quelle:
eRecht24