Fahrplanauskunft

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

Gemäß den NRW-weit gültigen Beförderungsbedingungen ist eine Reduzierung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) bei nachträglicher Vorlage eines zum Zeitpunkt und Ort der Fahrt gültigen persönlichen Tickets mit entsprechendem Lichtbildausweis möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir Rückfragen zum erhöhten Beförderungsentgelt erst frühestens zwei Tage nach dem Vorfall beantworten können.

Einsprüche richten Sie bitte unter Angabe der EBE-Nummer nur schriftlich per E-Mail oder per Post an uns.

Sie erreichen uns rund um alle EBE-Angelegenheiten wie folgt:

  • per Telefon: 02323 3893-24
  • per E-Mail: ebe(at)hcr-herne.de
  • per Post: HCR GmbH, An der Linde 41, 44627 Herne