Fahrplanauskunft

Tipps für Mobilitätseingeschränkte

Das örtliche Versorgungsamt stellt Schwerbehinderten auf Antrag die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel frei. Hierzu ist jährlich oder halbjährlich vom Versorgungsamt eine Wertmarke zu erwerben. Der Preis der Wertmarke ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Berechtigung wird vom Versorgungsamt festgestellt.

Alle Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis sowie die Möglichkeit zur Antragstellung über das Internet gibt es unter www.elsa.nrw.de. Dieser barrierefreie Internetauftritt regelt alle Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis. Wer diesen Auftritt nur über entsprechende Hilfsmittel (Vorlesebrowser, Computerlupen, Blindentastatur) erschließen kann, erfüllt in der Regel die Vorgaben für einen Schwerbehindertenausweis und hat dann auch die Fahrtmöglichkeit über diesen Ausweis.

Deshalb bieten wir auch die Onlineshops nicht in barrierefreier Technik an, denn die Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis ist auf jeden Fall günstiger als unsere Ticketangebote.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz, auch nicht für Schwerbehinderte. Der Platz sollte deshalb immer demjenigen überlassen werden, der ihn nötiger hat. Fragen Sie bitte! Die allermeisten Kundinnen und Kunden werden Ihnen gerne ihren Platz anbieten.

Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, scheuen Sie nicht, sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen zu Fahrten mit Bussen und Bahnen in Herne finden Sie auch in unserem Infoblatt für Mobilitätseingeschränkte oder in der VRR-Broschüre Senioren im Nahverkehr.