Fahrplanauskunft

Artikel 13 DSGVO Videoüberwachung

Datenschutzinformation zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationsblatt nach Artikel 13 DSGVO
Videoüberwachung

Verantwortliche Stelle

Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH
An der Linde 41
44627 Herne

vertreten durch den Geschäftsführer

Der Datenschutzbeauftragte ist unter o. g. Anschrift
sowie per E-Mail an datenschutz@hcr-herne.de zu erreichen.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

  • Verringerung des Risikos von Gewalt gegen Fahrgäste, Mitarbeiter und gegen Beförderungseinrichtungen durch Abschreckung gewaltbereiter Personen
  • Bessere Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstigen strafbaren Handlungen
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens von Fahrgästen und Mitarbeitern
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch. Gesetzliche Grundlage ist § 4 BDSG „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“, Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Speicherfrist für die Kameras in den Bussen beträgt 48 Stunden. Die Speicherfrist für die Kameras an der Haltestelle „Am Buschmannshof“ beträgt 72 Stunden. Danach werden die Aufzeichnungen automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Aufzeichnungen werden nur auf Anforderung als Beweismittel von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften oder auf gerichtliche Anordnung weitergegeben.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Recht auf Auskunft: Auskunftsersuche sind an die o.g. Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung: Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung: Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können. Zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch: Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Beschwerderecht: Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (s.o.g. Kontaktdaten). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.